ZVI 2012, 82

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungVertragsrechtBGB §§ 134, 812; InsO § 305 Abs. 4, 1 Nr. 1; RDG §§ 2, 3, 8Unzulässige Rechtsberatung durch nicht geeignete Person oder StelleBGB§ 134BGB§ 812InsO§ 305RDG§ 2RDG§ 3RDG§ 8AG Fulda, Urt. v. 03.11.2011 – 34 C 46/11 (D) (nicht rechtskräftig)AG FuldaUrt.3.11.201134 C 46/11 (D)nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Wer ohne Anerkennung als geeignete Person oder Stelle i.S.v. § 305 Abs. 4, 1 Nr. 1 InsO für den Insolvenzschuldner einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern unternimmt, Anlagen und Bescheinigungen erstellt, den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und der Verfahrenskostenstundung sowie auf Erteilung der Restschuldbefreiung gefertigt hat, erbringt unzulässige Rechtsdienstleistungen i.S.v. § 2 RDG.

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