ZVI 2012, 78

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 290 Abs. 1 Nr. 2Versagung der Restschuldbefreiung infolge von Falschangaben zwischen Verfahrenseröffnung und Schlusstermin über wirtschaftliche Verhältnisse zur Erlangung eines KreditsInsO§ 290BGH, Beschl. v. 01.12.2011 – IX ZB 260/10 (LG Magdeburg)BGHBeschl.1.12.2011IX ZB 260/10LG Magdeburg

Leitsatz des Gerichts:

Die Restschuldbefreiung kann dem Schuldner auf Antrag eines Insolvenzgläubigers auch dann versagt werden, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig in der Zeit zwischen Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Schlusstermin schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse macht, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentlichen Kassen zu vermeiden.

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