ZVI 2012, 73

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenZPO §§ 765a, 833a Abs. 2 Nr. 1 (alt)Kontenschutz seit dem 1.1.2012 nur noch über Pfändungsschutzkonten; keine rückwirkende Entscheidung nach § 833a Abs. 2 Nr. 1 ZPO (alt)ZPO§ 765aZPO§ 833aAG Cloppenburg, Beschl. v. 02.01.2012 – 23 M 1104/11 (nicht rechtskräftig)AG CloppenburgBeschl.2.1.201223 M 1104/11nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Kontenschutz ist seit dem 1.1.2012 nur noch über Pfändungsschutzkonten zu erreichen. Eine rückwirkende Entscheidung nach § 833a Abs. 2 Nr. 1 ZPO in der bis zum 31.12.2011 geltenden Fassung ist nicht möglich.
2. Allein aus dem Umstand, dass eine Vollstreckungsmaßnahme möglicherweise erfolglos wäre, lässt sich das Vorliegen einer sittenwidrigen Härte nicht ableiten.

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