ZVI 2012, 62

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO § 305 Abs. 3, § 290 Abs. 1 Nr. 3Anwendbarkeit der „Sperr-Frist-Rechtsprechung“ des BGH auch bei Antragsrücknahme im Wege der RücknahmefiktionInsO§ 305InsO§ 290AG Hamburg, Beschl. v. 09.11.2011 – 68c IK 891/11 (rechtskräftig)AG HamburgBeschl.9.11.201168c IK 891/11rechtskräftig

Leitsatz des Gerichts:

Die „Sperr-Frist-Rechtsprechung“ des BGH bezüglich der Zulässigkeit eines wiederholten Restschuldbefreiungsantrags ist auch auf die Konstellation der Rücknahme des Insolvenzantrags im Wege der Rücknahmefiktion anzuwenden.

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