ZVI 2011, 73

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungVertragsrechtBGB § 307; ZPO § 850kUnzulässigkeit der Vereinbarung zusätzlicher Kontoführungsentgelte für ein P-KontoBGB§ 307ZPO§ 850kLG Leipzig, Beschl. v. 02.12.2010 – 8 O 3529/10 (nicht rechtskräftig)LG LeipzigBeschl.2.12.20108 O 3529/10nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Eine Entgeltklausel, nach der für die Führung eines Kontos als Pfändungsschutzkonto monatlich 10 € zu zahlen sind, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden i.S.d. § 307 Abs. 1 und 2 BGB dar.
2. Für Dienstleistungen, zu denen eine Bank aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet ist, darf sie ein gesondertes Entgelt nicht erheben.Das Führen eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto gehört zu den gesetzlichen Pflichten der Bank gegenüber ihren Kunden.

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