ZVI 2009, 84

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO §§ 129, 130, 143Anfechtbarkeit der Auszahlung rückständiger Lohnansprüche durch den InsolvenzverwalterInsO§ 129InsO§ 130InsO§ 143ArbG Marburg, Urt. v. 26.09.2008 – 2 Ca 204/08 (nicht rechtskräftig)ArbG MarburgUrt.26.9.20082 Ca 204/08nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Auszahlung rückständiger Vergütungsansprüche durch die Arbeitgeberin an Arbeitnehmer vor Insolvenzeröffnung ist durch den Insolvenzverwalter nur dann anfechtbar, wenn die begünstigten Arbeitnehmer eine bereits bestehende Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeberin kannten oder Kenntnis von Umständen hatten, die zwingend auf die bestehende Zahlungsunfähigkeit schließen ließen (§ 130 InsO).
2. Eine um 3 Monate verzögerte Vergütungszahlung allein verursacht bei Arbeitnehmern noch keine Kenntnis, die zwingend auf eine Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeberin schließen lässt.
3. Dies gilt umso mehr, wenn die Arbeitgeberin seit Monaten immer wieder in Zahlungsverzug geraten war, aber die Vergütungsrückstände dann stets wieder ausglich. Aus der Kenntnis von Liquiditätsengpässen der Arbeitgeberin folgt nicht zwingend die Kenntnis einer Zahlungsunfähigkeit.
4. Arbeitnehmer dürfen in diesen Fällen darauf vertrauen, dass die Arbeitgeberin wie in der Vergangenheit ihren Zahlungsverzug begleichen wird. Der Insolvenzverwalter kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände keinen Rückforderungsanspruch für nachgezahlte Vergütungen gegen die Arbeitnehmer durchsetzen.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell