ZVI 2008, 79

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenBGB §§ 546, 546a; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 103Masseforderung bei Entschädigungsanspruch des Vermieters wegen Weiternutzung der Mietsache durch den Insolvenzverwalter ohne ErfüllungswahlBGB§ 546BGB§ 546aInsO§ 55InsO§ 103BGH, Urt. v. 01.03.2007 – IX ZR 81/05 (OLG Düsseldorf)BGHUrt.1.3.2007IX ZR 81/05OLG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters einer beweglichen Sache ist von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an zur Herausgabe der Mietsache an den Vermieter verpflichtet, wenn er nicht die Erfüllung des Mietvertrages wählt.
2. Der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung für die Zeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Rückgabe der Mietsache ist grundsätzlich eine Insolvenzforderung.
3. Hat der Verwalter die Mietsache nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens genutzt, ohne die Erfüllung des Mietvertrages zu verlangen, stellt der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung eine Masseforderung dar.

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