ZVI 2008, 69

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2008RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 149Keine Massezugehörigkeit der auf ein Anderkonto des vorläufigen Insolvenzverwalters eingezahlten GeldbeträgeInsO§ 149BGH, Urt. v. 20.09.2007 – IX ZR 91/06 (OLG Hamm)BGHUrt.20.9.2007IX ZR 91/06OLG Hamm

Leitsatz des Gerichts:

Zahlt ein Drittschuldner aufgrund einer Anordnung des Insolvenzgerichts einen Geldbetrag auf ein vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingerichtetes Anderkonto ein und wird dieses Treuhandkonto nach Insolvenzeröffnung als Hinterlegungskonto aufrechterhalten, so verbleibt das Guthaben im Treuhandvermögen des Insolvenzverwalters persönlich; es wird nicht Teil der Masse.

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