ZVI 2007, 83

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2007 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO § 56Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter nur bei Gewährleistung einer persönlichen Wahrnehmung der Verwalteraufgaben durch den Bewerber InsO§ 56 AG Hamburg, Bescheid v. 14.12.2006 – 376.OE 2– 67c 2/06 (nicht rechtskräftig)AG HamburgBescheid14.12.2006376.OE 2– 67c 2/06nicht rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein Insolvenzverwalterbüro muss aus sich selbst heraus voll funktionsfähig sein. Der Verweis in einer Vorauswahllistenbewerbung auf die Möglichkeit der „Auslagerung“ wesentlicher Verwalterabwicklungstätigkeiten auf ein anderes im Gebiet der Bundesrepublik gelegenes Büro der gleichen Sozietät ist zureichender Hinweis auf eine bloße „Filialbewerbung“.
2. Die Eröffnung einer reinen „Filiale“ einer ansonsten schwerpunktmäßig in anderen Städten tätigen Insolvenzverwalterkanzlei am Ort des neuen Bewerbungsinsolvenzgerichts genügt nicht, um eine für die erfolgreiche Bewerbung notwendige regionale Verankerung zu begründen.
3. Die Angabe von Tätigkeiten in anderen Insolvenzverfahren bei anderen Insolvenzgerichten eines Bewerbers zur Aufnahme in die Vorauswahlliste „als (größtenteils nicht persönlich bestellter) Insolvenzverwalter“, die teilweise Tätigkeiten aus dem Kernbereich von Insolvenzverwaltung darstellen, stellt einen zureichenden Anlass für eine sachgerechte Ermessensausübung des Insolvenzrichters dar, Misstrauen bezüglich der notwendigen Gewähr der höchstpersönlichen Abwicklung der Kernbereiche künftiger Insolvenzverfahren zu hegen, und rechtfertigt die Ablehnung der Listenaufnahme.

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