ZVI 2007, 80

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2007 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 4, 58, 80, 157; ZPO § 281; GVG § 17aUnzulässigkeit der Beschwerde des Insolvenzschuldners gegen Stilllegung einer Anwaltspraxis InsO§ 4 InsO§ 58 InsO§ 80 InsO§ 157 ZPO§ 281 GVG§ 17a BGH, Beschl. v. 21.09.2005 – IX ZB 128/05 (LG Köln ZVI 2007, 80 – in diesem Heft nachstehend)BGHBeschl.21.9.2005IX ZB 128/05LG KölnZVI 2007, 80 – in diesem Heft nachstehend

Leitsätze der Redaktion:

1. Das Insolvenzgericht ist nicht zuständig für Anträge des Insolvenzschuldners, die Kündigung von Praxisräumen durch den Insolvenzverwalter für unwirksam zu erklären.
2. Die Beschwerde des Insolvenzschuldners gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts eine Kündigung von Praxisräumen für unwirksam zu erklären, ist unzulässig.
3. Eine Pflicht des Insolvenzgerichts zur Verweisung an ein Prozessgericht besteht nicht.

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