ZVI 2007, 80

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2007 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 4, 58, 148; ZPO § 281Keine Aufsicht des Insolvenzgerichts für Ermessensentscheidung des Insolvenzverwalters InsO§ 4 InsO§ 58 InsO§ 148 ZPO§ 281 LG Köln, Beschl. v. 13.04.2005 – 1 T 556/04 73 (rechtskräftig; BGH ZVI 2007, 80 – vorstehend)LG KölnBeschl.13.4.20051 T 556/04 73rechtskräftigBGHZVI 2007, 80 – vorstehend

Leitsätze der Redaktion:

1. In der Abwicklung von Insolvenzverfahren entscheidet der Insolvenzverwalter eigenverantwortlich.
2. Die Aufsichtspflicht des Insolvenzgerichts erstreckt sich nicht auf materiell-rechtliche Fragen. Ein Verwalterermessen kann nicht im Aufsichtswege durch ein Ermessen des Gerichts ersetzt werden.
3. Über die Frage, inwieweit Praxisräume eines Rechtsanwalts zur Insolvenzmasse gehören, hat das allgemeine Prozessgericht, nicht das Insolvenzgericht zu entscheiden.

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