ZVI 2007, 77

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2007 Rechtsprechung Eröffneten Insolvenzverfahren ZPO § 93Keine Prozesskostenbefreiung des beklagten Sozialversicherungsträgers nach sofortigem Anerkenntnis im Anfechtungsprozess bei vorprozessualem Bestreiten der Anfechtungsvoraussetzungen und Offenhalten weiterer Verteidigungsmöglichkeiten ZPO§ 93 BGH, Beschl. v. 28.09.2006 – IX ZB 232/04 (LG Hamburg ZVI 2004, 690)BGHBeschl.28.9.2006IX ZB 232/04LG HamburgZVI 2004, 690

Leitsatz der Redaktion:

Ein Sozialversicherungsträger hat Veranlassung zur (Anfechtungs-) klage durch den Insovlenzverwalter i. S. v. § 93 ZPO auch dann gegeben, wenn er vorprozessual – unabhängig von der nicht erteilten Auskunft des Klägers, ob die angefochtene Zahlung „aus dem freien und pfändbaren“ Vermögen des Schuldners stammte – das Vorliegen der Anfechtungsvoraussetzungen nicht anerkannt und sich weitere Verteidigungsmöglichkeiten offengehalten hat.

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