ZVI 2007, 63

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2007 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren ZPO § 836 Abs. 3Regelmäßige Verpflichtung des Schuldners zur Herausgabe der letzten drei Lohnabrechnungen vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ZPO§ 836 BGH, Beschl. v. 20.12.2006 – VII ZB 58/06 (LG Hof)BGHBeschl.20.12.2006VII ZB 58/06LG Hof

Leitsatz des Gerichts:

Hat der Gläubiger Ansprüche des Schuldners auf gegenwärtiges und künftiges Arbeitseinkommen pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, hat der Schuldner außer den laufenden Lohnabrechnungen regelmäßig auch die letzten drei Lohnabrechnungen aus der Zeit vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger herauszugeben.

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