ZVI 2006, 90
BMJ: Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
Im Anschluss an den Referentenentwurf vom September 2004 (ZVI 2004, Beilage 3) hat das BMJ mit Stand vom 8. 2. 2006 einen überarbeiteten Entwurf zu den Erleichterungen des Regelinsolvenzverfahrens vorgelegt. Ausgeklammert sind das Verbraucherinsolvenz- und das Restschuldbefreiungsverfahren, die derzeit in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe überprüft werden, ferner das Recht der Insolvenzanfechtung, das noch weiterer Diskussionen bedarf. Die Schwerpunkte des vorliegenden Entwurfs sind u. a.: Auswahl des Insolvenzverwalters nur über offene Listen, öffentliche Bekanntmachungen nur noch über Internet, übertragende Sanierung vor dem Berichtstermin, Anpassungen bei der Postsperre, Überprüfung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit. Die entsprechenden Regelungen sind insoweit gegenüber denen des Referentenentwurf nur geringfügig geändert (hervorgehoben durch Kursivschrift). Die Länder haben Gelegenheit, bis Anfang März Stellung zu nehmen. Mit dem Regierungsentwurf ist dann im April zu rechnen. Der Entwurf ist nachfolgend mit Ausnahme der Allgemeinen Begründung (siehe dazu aber Volltext vom 24. 2. 2006 unter www.rws-verlag.de) abgedruckt.
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