ZVI 2006, 61

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2006 Rechtsprechung eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 52, 168 Abs. 3, § 170 Abs. 2; BGB §§ 765, 767 Abs. 1 Satz 3, § 776Keine Anrechnung des Mehrerlöses auf Insolvenzforderung bei Übernahme durch absonderungsberechtigten Gläubiger und späterer Weiterveräußerung InsO§ 52 InsO§ 168 InsO§ 170 BGB§ 765 BGB§ 767 BGB§ 776 BGH, Urt. v. 03.11.2005 – IX ZR 181/04 (OLG Hamm +)BGHUrt.3.11.2005IX ZR 181/04OLG Hamm +

Leitsätze des Gerichts:

1. Verwertet der Insolvenzverwalter einen Gegenstand in der Weise, dass ihn der absonderungsberechtigte Gläubiger übernimmt, wird ein durch die Weiterveräußerung erzielter Mehrerlös nicht auf die Insolvenzforderung angerechnet.
2. Haftet für die Forderung des absonderungsberechtigten Gläubigers ein Bürge, so kann der Gläubiger diesen in Höhe des durch die Weiterveräußerung nach Abzug der Kosten erlangten Mehrerlöses nicht in Anspruch nehmen.

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