ZVI 2005, 91

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung eröffneten Insolvenzverfahren InsO §§ 60, 61; ZPO § 240; WEG § 16Fortbestand von Wohngeldforderungen auch nach Freigabe der Wohnung durch Insolvenzverwalter InsO§ 60 InsO§ 61 ZPO§ 240 WEG§ 16 AG Mannheim, Beschl. v. 14.07.2004 – 4 URWEG 105/04 (rechtskräftig)AG MannheimBeschl.14.7.20044 URWEG 105/04rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Wohngeldforderungen nach § 16 Abs. 2 WEG sind als persönliche Verbindlichkeiten des Schuldners anzusehen. Die Freigabe der Eigentumswohnung durch den Insolvenzverwalter begründet deshalb kein Erlöschen der Haftung der Insolvenzmasse für die Forderung.
2. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, die nach Verfahrenseröffnung fällig werdenden Wohngeldforderungen als Masseverbindlichkeiten zu befriedigen.

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