ZVI 2005, 84

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung eröffneten Insolvenzverfahren ZPO § 240; InsO § 87; BGB §§ 285 (= § 281 a. F.), 194Keine Aufnahme eines insolvenzbedingt unterbrochenen Rechtsstreits gegen Erben bei unbestrittener Insolvenzforderung gegen den Nachlass ZPO§ 240 InsO§ 87 BGB§ 285 BGB a. F.§ 281 BGB§ 194 BGH, Urt. v. 15.10.2004 – V ZR 100/04 (OLG Schleswig)BGHUrt.15.10.2004V ZR 100/04OLG Schleswig

Leitsätze des Gerichts:

1. Lässt der Erbe die Insolvenzforderung gegen den Nachlass unbestritten, kann der unterbrochene Rechtsstreit gegen ihn nicht aufgenommen werden.
2. Veräußert der Schuldner nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Übereignung das Grundstück an einen Dritten, so kann der Gläubiger den Erlös (jedenfalls) dann herausfordern, wenn der Schuldner zum Veräußerungszeitpunkt die ihm obliegenden Erfüllungshandlungen (Auflassung, Bewilligung der Grundbuchumschreibung) bereits vorgenommen hatte.

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