ZVI 2005, 69

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 AufsÄtze 

Rechenbogen für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe (Stand: 1. 1. 2005)zur Ermittlung des „einzusetzenden Einkommens“ nach § 115 Abs. 1 ZPO

Achtung: Alle unregelmäßigen Leistungen - wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Versicherungsprämien, Mietnebenkosten - sind auf Durchschnitt pro Monat umzurechnen!

1. Arbeitsschritt: Einkommen der/des Rechtsuchenden ermitteln

  • 1.1 Arbeitseinkommen (gem. Lohnbescheinigung)
      incl. anteiligem Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Überstunden, VL-Leistungen
 
................................ EUR
  • 1.2 Sozialleistungen (gem. Bewilligungsbescheid)
      wie Sozialrenten, Arbeitslosengeld, Wohngeldnicht: BVG-Grundrente, Erziehungsgeld, Mutter-Kind-Stiftung u. ä.(Achtung: Kindergeld rechnet als Einkommen des Kindes!)
 
................................ EUR
  • 1.3 Naturalleistungen, Zinseinkünfte und Sonstiges
      z. B. freie Kost, Gewinne aus Vermietung, Unterhaltsleistungen
 
................................ EUR
 
Einkommen: 
................................ EUR
 

2. Arbeitsschritt: Abzüge vom Einkommen ermitteln

  • 2.1 Lohn-/Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge
      (falls bei 1.1 Bruttoeinkünfte angesetzt werden)
 
................................ EUR
  • 2.2 Monatliche Prämien für Versicherungen, soweit angemessen
      insbesondere Privathaftpflicht-, Hausrat-, Berufsunfähigkeits-, Unfallversicherung, Sterbegeldversicherung, freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung
 
................................ EUR
  • 2.3 Mindesteigenbeitrag zur RIESTER-geförderten Altersvorsorge
 
................................ EUR
  • 2.4 Werbungskosten
      insbesondere Fahrtkosten, Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführung,Kinderbetreuungsaufwand, Gewerkschaftsbeitrag
 
................................ EUR
  • 2.5 Einkommensfreibetrag für Rechtsuchenden
      in Höhe von 64 % des Grundbetrages
      (bis 6/2005 = 442 EUR West/436 EUR Bayern/424 EUR Ost)
 
................................ EUR
  • 2.6 Erwerbstätigenaufwand gem. § 82 Abs. 3 SGB XII
    • nichtselbstständig und selbstständig Tätige:
      Abzuziehen sind 30 % des durchschnittl. Nettoeinkommens/Gewinns!
    • Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen:
      Vom Nettoentgelt sind ein Achtel des Eckregelsatzeszuzüglich 25 % des dieses Achtel übersteigenden Nettoentgelts abzusetzensowie das Arbeitsförderungsgeld und Erhöhungsbeträge gem. § 43 Satz 4 SGB IX.
 
................................ EUR
  • 2.7 Unterhaltsfreibetrag für Ehegatte/in oder Lebenspartner/in (vgl. 2.5)
      (bis 6/2005 = 442 EUR West/436 EUR Bayern/424 EUR Ost)
      Eigene Einkünfte sind zunächst nach 2.1 bis 2.4 und 2.6 zu bereinigen und anschließend vom Freibetrag abzuziehen!
 
................................ EUR
  • 2.8  Unterhaltsfreibeträge für weitere gesetzlich Unterhaltsberechtigte
      in Höhe von 45 % des Grundbetrages
      (bis 6/2005 = 311 EUR West/307 EUR Bayern/298 EUR Ost)
      Eigene Einkünfte sind nach 2.1 bis 2.4 und 2.6 zu bereinigen und anschließend vom Freibetrag abzuziehen!
      Alternativ ist die vom Rechtsuchenden tatsächlich geleistete, angemessene Unterhaltsrente zu berücksichtigen.
 
................................ EUR
 
Übertrag: 
................................ EUR
ZVI 2005, 70
 
Übertrag: 
................................ EUR
  • 2.9 Kosten der Unterkunft incl. Nebenkosten
 
................................ EUR
  • 2.10 Besondere Belastungen wie:
    • Mehrbedarfszuschläge gem. § 30 SGB XII
      für Schwangere; Alleinerziehende; Senioren/Erwerbsunfähige mit Gehbehinderung; Krankenkost
    • Monatsbelastung(en) aus Krediten, Abzahlungskäufen usw., soweit angemessen
    • Arzt, Zahnersatz, Kurkosten
    • Unterhaltsleistungen aufgrund sittlich-humanitärer Verpflichtung
    • ....................................................................................................................................................
    • ....................................................................................................................................................
 
................................ EUR
 
 
 
................................ EUR
................................ EUR
................................ EUR
................................ EUR
................................ EUR
 
Abzüge: 
................................ EUR

3. Arbeitsschritt: Einzusetzendes Einkommen errechnen

 
Einkommen  (Ergebnis von 1.)  
................................ EUR
 
minus Abzüge  (Ergebnis von 2.)  
................................ EUR
 
einzusetzendes Einkommen:  
................................ EUR
 
 
 

Ergebnis:

Bei einzusetzendem Einkommen bis zu 15 EUR erhalten Rechtsuchende:
  • Beratungshilfe gegen 10 EUR Eigenbeteiligungsowie
  • Prozesskostenhilfe ohne Eigenleistung.
 
Liegt das einzusetzende Einkommen über 15 EUR,
  • scheidet Beratungshilfe aus!!!
  • sind die Prozesskosten in Raten nach nebenstehender Tabelle aufzubringen.
 
Es sind maximal 48 Monatsraten zu entrichten.
Die restlichen Prozesskosten werden erlassen!
 
Die Anpassung der Ratenhöhe
an geänderte wirtschaftliche oder persönliche Verhältnisse ermöglicht § 120 Abs. 4 ZPO.
Einzusetzendes
Einkommen in EUR
Ergibt Monatsraten
von EUR
bis 15
0
50
15
100
30
150
45
200
60
250
75
300
95
350
115
400
135
450
155
500
175
550
200
600
225
650
250
700
275
750
300
über 750
300
 
zzgl. des 750 EUR
übersteigenden Teils des
einzusetzenden Einkommens

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