ZVI 2005, 102

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2005 Rechtsprechung Kosten und Vergütung InsO §§ 179, 182, 302Streitwertfestsetzung im Feststellungsverfahren für Insolvenzforderung nach erwarteter Quote InsO§ 179 InsO§ 182 InsO§ 302 OLG München, Beschl. v. 11.11.2004 – 31 W 2640/04 (rechtskräftig; LG Ingolstadt)OLG MünchenBeschl.11.11.200431 W 2640/04rechtskräftigLG Ingolstadt

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Streitwert einer Feststellungsklage nach §§ 179 ff. InsO bestimmt sich nach dem Betrag der voraussichtlich zu erwartenden Insolvenzquote.
2. Für die Wertfestsetzung ist unerheblich, dass es sich um eine Forderung handelt, die möglicherweise von einer späteren Restschuldbefreiung nicht erfasst wird.

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