ZVI 2004, 92

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2004 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren StGB § 288; BGB § 823 Abs. 2Persönliche Haftung des früheren GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers bei Verkauf an nicht auffindbaren Geschäftsführer mit Wohnsitz im Ausland StGB§ 288 BGB§ 823 LG Itzehoe, Urt. v. 31.01.2003 – 6 O 118/02 (nicht rechtskräftig)LG ItzehoeUrt.31.1.20036 O 118/02nicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH haftet gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 288 StGB persönlich für den Ausfall der Gläubiger, wenn Vollstreckungen nach dem Verkauf an einen Geschäftsführer mit Auslandswohnsitz und Geschäftsaufgabe erfolglos sind.
2. Zugunsten des Gläubigers spricht ein Anscheinsbeweis, wenn die „voll eingezahlten“ Geschäftsanteile für 1 % des Nominalwertes bei sofortiger Geschäftsaufgabe verkauft werden und der Geschäftsführer mit Auslandssitz unauffindbar ist.

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