ZVI 2003, 75

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 4, § 14; ZPO § 91a, § 269 Abs. 3 Satz 3Unzulässigkeit der Teilerledigungserklärung eines Gläubigerantrags InsO§ 4 InsO§ 14 ZPO§ 91a ZPO§ 269 AG Duisburg, Beschl. v. 18.11.2002 – 62 IN 171 /02 (rechtskräftig)AG DuisburgBeschl.18.11.200262 IN 171 /02rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Eine teilweise Erledigungserklärung des Eröffnungsantrags durch den antragstellenden Gläubiger ist unzulässig. Wird der Antrag teils für erledigt erklärt und teils zurückgenommen, so ist deshalb für die Kostenentscheidung allein § 269 Abs. 3 ZPO maßgebend.
2. Die Annahme einer Teilzahlung durch den antragstellenden Gläubiger und die Vereinbarung von Ratenzahlungen auf die restliche Forderung begründen die Vermutung, dass der Eröffnungsantrag missbräuchlich gestellt wurde, um die Zahlungsbereitschaft des Schuldners zu erhöhen.

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