ZVI 2003, 75

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren InsO § 309 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1, § 302 Nr. 1Ausreichende Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Schlechterstellung wegen Nichtberücksichtigung einer unerlaubten Handlung auch durch schlüssigen Sachvortrag unter Bezugnahme auf vorgelegte Schuldnerunterlagen InsO§ 309 InsO§ 302 AG Rosenheim, Beschl. v. 30.10.2002 – IK 163/01 (rechtskräftig)AG RosenheimBeschl.30.10.2002IK 163/01rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Eine wirtschaftliche Schlechterstellung wegen Nichtberücksichtigung einer unerlaubten Handlung kann im Rahmen des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 309 InsO auch durch schlüssigen Sachvortrag unter Bezugnahme auf vorgelegte Schuldnerunterlagen ausreichend glaubhaft gemacht werden.

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