ZVI 2003, 72

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2003 Rechtsprechung Schuldenbereinigung und Insolvenzeröffnungsverfahren ZPO § 807 Abs. 1 Nr. 1; GVGA § 63Mit dem EV-Auftrag vorgelegte Fruchtlosigkeitsbescheinigung aus den letzten sechs Monaten zuvor begründet grundsätzlich Nachweis für die Dauer des Verfahrens ZPO§ 807 GVGA§ 63 LG Berlin, Beschl. v. 09.12.2002 – 81 T 1214/02 (nicht rechtskräftig; AG Lichtenberg)LG BerlinBeschl.9.12.200281 T 1214/02nicht rechtskräftigAG Lichtenberg

Leitsatz der Redaktion:

Eine mit dem Auftrag zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung vorgelegte Fruchtlosigkeitsbescheinigung aus den letzten sechs Monaten zuvor begründet grundsätzlich den Nachweis für die Dauer des Verfahrens, unabhängig von zeitlichen Verzögerungen, die auf einer langen Bearbeitungszeit des Gerichtsvollziehers beruhen.

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