ZVI 2025, 504

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2025 RechtsprechungKosten und VergütungInsO § 64 Abs. 3; InsVV § 3 Abs. 2Kein 45 %iger Abschlag auf die Vergütung bei Vereinnahmung eines Betrages i. H. v. 48.000 € zur Ablösung von zwei Versicherungen InsO§ 64 InsVV§ 3 LG Fulda, Beschl. v. 22.04.2025 – 5 T 63/25 (AG Fulda)LG FuldaBeschl.22.4.20255 T 63/25AG Fulda

Leitsätze der Redaktion:

1. Die Vereinnahmung eines Betrages i. H. v. 48.000 € zur Ablösung von zwei Versicherungen berechtigt das Insolvenzgericht nicht ohne weiteres, einen Abschlag von 45 % auf die Vergütung vorzunehmen.
2. Ein solcher Abzug kann insbesondere nicht auf § 3 Abs. 2 lit. d InsVV gestützt werden. Von einer großen Masse im Sinne dieser Vorschrift ist erst ab einem Betrag von 250.000 € auszugehen (BGH, Beschl. v. 8. 11. 2012 – IX ZB 139/10).

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