ZVI 2025, 502

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2025 RechtsprechungKosten und VergütungInsVV § 3 Abs. 1Ermittlung von Insolvenzanfechtungsansprüchen als zuschlagsrelevante Tätigkeit auch bei weitgehender Delegation auf Dienstleister InsVV§ 3 LG Aurich, Beschl. v. 09.09.2025 – 7 T 48/25 (AG Leer)LG AurichBeschl.9.9.20257 T 48/25AG Leer

Leitsätze der Redaktion:

1. Fallen delegierte Aufgaben in den Bereich einer zuschlagsrelevanten Tätigkeit (hier: Ermittlung von Insolvenzanfechtungsansprüchen) entsprechend § 3 Abs. 1 InsVV, entfällt die Zuschlagsnotwendigkeit insoweit, als sich der Verwalter durch diese Delegation entlastet hat und sich diese erheblichen Belastungen dementsprechend nicht mehr bei ihm zeigen. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass ein Zuschlag für diese Belastungen vollständig entfällt.
2. Da aber die Entlastung nicht immer zu einer vollständigen Befreiung von der zuschlagsrelevanten Tätigkeit führt, kann ein verringerter Restzuschlag im Einzelfall noch angemessen sein. Es obliegt somit den Insolvenzverwalter, dem Insolvenzgericht diejenigen Umstände vorzutragen, die es trotz einer Beauftragung eines Dienstleisters auf Kosten der Masse nachvollziehbar machen, dass eine zuschlagsfähige Tätigkeit vorhanden und wie diese einzuschätzen und zu bemessen ist.

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