ZVI 2025, 483

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2025 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungZPO §§ 850c, 850k, 899, 902Ausreichender Pfändungsschutz für Inhaber eines Pfändungsschutzkontos auch ohne sog. Blankettverfügung ZPO§ 850c ZPO§ 850k ZPO§ 899 ZPO§ 902 OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.09.2025 – 8 ME 51/25 (VG Lüneburg)OVG LüneburgBeschl.22.9.20258 ME 51/25VG Lüneburg

Leitsatz des Gerichts:

Indem bereits durch Gesetz auf die Pfändungsschutzvorschrift der §§ 850k, 899 sowie 902 ZPO verwiesen wird, erhält der Inhaber eines Pfändungsschutzkontos ausreichenden Vollstreckungsschutz, so dass es zu seinem Schutz des Erlasses einer Blankettverfügung mit den in der Rechtsprechung für erforderlich gehaltenen Verweisen auf die jeweils maßgeblichen gesetzlichen Pfändungsschutzvorschriften nicht mehr bedarf (so schon VGH Mannheim, Beschl. v. 28. 8. 2018 – 2 S 1254/18, juris Rz. 9 ff. zur Vorgängervorschrift des § 850k ZPO a. F.; OVG Münster, Beschl. v. 24. 1. 2023 – 2 B 1144/22, juris Rz. 13 f.).

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