ZVI 2023, 498

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2023 RechtsprechungKosten und VergütungBGB §§ 195, 667; InsVV § 9Rückgewähr eines der Masse entnommenen Vorschusses auf die Vergütung des Insolvenzverwalters BGB§ 195 BGB§ 667 InsVV§ 9 BGH, Urt. v. 29.06.2023 – IX ZR 152/22 (OLG Schleswig)BGHUrt.29.6.2023IX ZR 152/22OLG Schleswig

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Anspruch auf Rückgewähr eines der Masse entnommenen, letztlich aber nicht verdienten Vorschusses auf die Vergütung des Insolvenzverwalters ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung der Vorschriften über die Herausgabepflicht des Beauftragten.
2. Die Verjährung eines Anspruchs auf Rückgewähr eines überzahlten Vorschusses beginnt grundsätzlich erst mit dem Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Insolvenzgerichts zu laufen, aus dem sich die Überzahlung ergibt.

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