ZVI 2022, 480

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2022 RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungInsO § 36; ZPO §§ 851, 765aKeine Unpfändbarkeit der Energiepreispauschale InsO§ 36 ZPO§ 851 ZPO§ 765a AG Osnabrück, Beschl. v. 10.10.2022 – 27 IK 6/22AG OsnabrückBeschl.10.10.202227 IK 6/22

Leitsätze der Redaktion:

1. Ziel der Energiepreispauschale ist es, die wirtschaftlichen Folgen der gestiegenen Energiepreise zu reduzieren. Die Auszahlung erfolgt pauschal und soll Mehrausgaben kompensieren, die der Schuldner ggf. schon hatte.
2. Die Energiepreispauschale ist nicht unpfändbar, da eine tatsächliche Überprüfung des Energiekosten-Mehraufwands nicht erfolgt und deshalb die erforderliche Zweckbindung des § 851 ZPO nicht vorliegt.

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