ZVI 2022, 472

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher-, Privat- und Nachlassinsolvenz ZVI 2022 RechtsprechungEröffnungsverfahrenEuInsVO 2015 Art. 3 Abs. 1; InsO § 3 Abs. 1, § 4; ZPO § 281 Abs. 1Zuständigkeit der deutschen Insolvenzgerichte bei Antragstellung bei einem (inländischen) örtlich unzuständigen Insolvenzgericht und nachfolgendem Umzug ins EU-Ausland EuInsVO 2015Art. 3 InsO§ 3 InsO§ 4 ZPO § 281 BGH, Beschl. v. 07.07.2022 – IX ZB 14/21 (LG Berlin)BGHBeschl.7.7.2022IX ZB 14/21LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Die deutschen Gerichte bleiben für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig, wenn der Eröffnungsantrag bei einem örtlich unzuständigen Insolvenzgericht gestellt worden ist und der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Verweisung an das örtlich zuständige Insolvenzgericht den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats verlegt.

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