ZVI 2020, 471

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2020 RechtsprechungUmfang der Masse/MassegenerierungInsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 140 Abs. 1; BGB § 387Zu dem für die Insolvenzanfechtung maßgeblichen Zeitpunkt des Entstehens einer Aufrechnungslage InsO§ 96 InsO§ 140 BGB§ 387 OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.05.2020 – 12 U 49/19 (rechtskräftig; LG Krefeld)OLG DüsseldorfBeschl.11.5.202012 U 49/19rechtskräftigLG Krefeld

Leitsatz des Gerichts:

Im Rahmen des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist Gegenstand der Anfechtung die Herstellung der Aufrechnungslage. Für die Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts i. S. d. § 140 Abs. 1 ZVI 2020, 472InsO kommt es darauf an, dass die Aufrechnungslage (§ 387 BGB) in vollem Umfang entstanden ist. Wird eine streitige Forderung durch nachträgliche Vereinbarung unter Einbeziehung neuer, nicht (teil-)identischer Forderungen auf eine völlig neue Grundlage gestellt und die Aufrechenbarkeit der neuen Forderung mit einer fälligen Gegenforderung vereinbart, ist auf den Zeitpunkt der Vereinbarung abzustellen.

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