ZVI 2018, 480

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2018 RechtsprechungEröffnetes VerfahrenInsO § 21 Abs. 2 Nr. 2, §§ 55, 324 Abs. 1 Nr. 5Zur insolvenzrechtlichen Einordnung eines Vergütungsanspruches eines Kanzleiabwicklers InsO§ 21 InsO§ 55 InsO§ 324 AG Bückeburg, Urt. v. 13.07.2018 – 31 C 55/18 (nicht rechtskräftig)AG BückeburgUrt.13.7.201831 C 55/18nicht rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Die Vergütung eines Kanzleiabwicklers ist im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rechtsanwaltes nur für den Zeitraum nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit zu qualifizieren. Insbesondere werden bei Anordnung einer „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwaltung keine Masseverbindlichkeiten begründet, und zwar weder gem. § 55 Abs. 2 InsO analog noch gem. § 324 Abs. 1 Nr. 5 InsO analog.

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