ZVI 2017, 470

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungEröffnungsverfahrenInsO § 305 Abs. 1 Nr. 1, § 309Zulässige Erstellung einer sog. Scheiternsbescheinigung durch die Schuldnerberatungsstelle bereits bei Erkennbarkeit der fehlenden erforderlichen Mehrheiten InsO§ 305 InsO§ 309 AG Hannover, Beschl. v. 30.10.2017 – 908 IK 820/17 (rechtskräftig)AG HannoverBeschl.30.10.2017908 IK 820/17rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan kommt nur dann zustande, wenn sämtliche Gläubiger ihr Einverständnis erklären. Bereits mit der Ablehnung eines Gläubigers liegt ein Scheitern vor.
2. Die Ersetzung der Zustimmung kann nur im gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren erfolgen. Ist für die Schuldnerberatungsstelle erkennbar, dass auch für ein solches Verfahren keine Mehrheit nach den Gläubigerrückmeldungen vorliegen wird, kann ein Scheitern bescheinigt werden.

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