ZVI 2017, 465

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2017 RechtsprechungSchuldnerberatung und SchuldenbereinigungAO § 258; FGO § 102; InsO § 14 Abs. 1, §§ 130 ff.Kein Ermessensfehler des Finanzamts bei Insolvenzantragstellung nach zuvor abgelehntem Ratenzahlungsverlangen des Schuldners AO§ 258 FGO§ 102 InsO§ 14 InsO§§ 130 ff. FG Hamburg, Beschl. v. 18.05.2017 – 2 V 117/17 (rechtskräftig)FG HamburgBeschl.18.5.20172 V 117/17rechtskräftig

Leitsatz des Gerichts:

Die Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Finanzamt ist grds. ermessensfehlerhaft, wenn es von weniger einschneidenden Vollstreckungsmaßnahmen keinen Gebrauch macht. Nicht ermessensfehlerhaft ist es hingegen, wenn das Finanzamt ein Ratenzahlungsbegehren des Steuerpflichtigen mit Verweis auf die Vorschriften zur Insolvenzanfechtung (§§ 130 ff. InsO) ablehnt, wenn es aufgrund der vom Steuerpflichtigen abgegebenen Vermögensauskunft bzw. der eingereichten Einkommens- und Vermögensübersicht Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen sowie der Existenz weiterer Gläubiger hat.

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