ZVI 2016, 494
Leitsatz des Gerichts:
Nachtarbeitszuschläge sind, soweit sie dem Schuldner von seinem Arbeitgeber steuerfrei i. S. v. § 3b EStG gewährt werden, als Erschwerniszulagen i. S. v. § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar.
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