ZVI 2015, 482

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2015 Rechtsprechung Nachlassinsolvenz InsO §§ 315, 354; EuInsVO Art. 3Zur internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens InsO§ 315 InsO§ 354 EuInsVOArt. 3 AG Niebüll, Beschl. v. 15.07.2015 – 5 IN 7/15 (rechtskräftig)AG NiebüllBeschl.15.7.20155 IN 7/15rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Hat ein Erblasser zum Zeitpunkt des Erbfalls keinen Wohnsitz im Inland, fehlt es für die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens an einer inländischen Zuständigkeit.
2. Ein Antrag auf Eröffnung eines Partikularverfahrens kann nur von einem Gläubiger gestellt werden, nicht dagegen vom Schuldner. Im Falle eines Nachlassinsolvenzverfahrens treten die Erben an die Stelle des Schuldners.

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