ZVI 2015, 473

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1619-3741 Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-Insolvenzrecht ZVI 2015 Rechtsprechung Eröffnetes Verfahren InsO §§ 38, 41, 45, 55, 87, 105, 108; BGB §§ 546, 546aMietvertraglicher Rückgabeanspruch als Insolvenzforderung InsO§ 38 InsO§ 41 InsO§ 45 InsO§ 55 InsO§ 87 InsO§ 105 InsO§ 108 BGB§ 546 BGB§ 546a OLG Brandenburg, Urt. v. 30.06.2015 – 6 U 28/14 (rechtskräftig; LG Cottbus)OLG BrandenburgUrt.30.6.20156 U 28/14rechtskräftigLG Cottbus

Leitsätze der Redaktion:

1. Der Herausgabeanspruch des Vermieters für die Zeit nach Beendigung des Mietvertrags entsteht bereits mit Abschluss des Mietvertrags aufschiebend bedingt durch die Vertragsbeendigung. Wird der Mietvertrag vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen, ist der Rückgabeanspruch deshalb Insolvenzforderung.
2. Der Rückgewähranspruch gilt bereits mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als fällig.
3. Auch der Wiederherstellungsanspruch des Vermieters gilt mit Beginn des Insolvenzverfahrens als fällig. Der bis zur Insolvenzeröffnung entstandene (Teil-)Anspruch auf Wiederherstellung ist in Geld zu schätzen und zur Tabelle anzumelden.

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