ZVI 2014, 469

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzu Kosten und VergütungInsO §§ 63, 207 Abs. 3Keine Rückzahlung eines berechtigterweise erhaltenen Vorschusses zur Berichtigung von nicht gedeckten Auslagen bei Einstellung des VerfahrensInsO§ 63InsO§ 207LG Göttingen, Beschl. v. 08.04.2014 – 10 T 16/14 (rechtskräftig; AG Göttingen)LG GöttingenBeschl.8.4.201410 T 16/14rechtskräftigAG Göttingen

Leitsatz der Redaktion:

Reicht die vorhandene Masse nach Eintritt der Masselosigkeit und der Einstellung des Verfahrens nicht aus, um die Auslagen zu berichtigen, muss der Insolvenzverwalter einen Vorschuss auf seine Vergütung nicht zurückzahlen, wenn die Vorschussentnahme durch den Vergütungsanspruch gedeckt ist.

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