ZVI 2014, 457

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2014Rechtsprechungzum Umfang der Masse/MassegenerierungGG Art. 20 Abs. 3; ZPO § 511 Abs. 4; InsO § 131 Abs. 1Nichtzulassung der Berufung gegen ein Urteil, das die BGH-Rechtsprechung zur Inkongruenz einer Druckzahlung ablehnt, verfassungswidrigGGArt. 20ZPO§ 511InsO§ 131BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. v. 12.08.2014 – 2 BvR 176/12 (AG Reinbek ZIP 2012, 189)BVerfG, 1. Kammer des Zweiten SenatsBeschl.12.8.20142 BvR 176/12AG ReinbekZIP 2012, 189

Leitsatz der Redaktion:

Das Urteil eines Amtsgerichts, das die Anfechtungsklage eines Insolvenzverwalters abweist, weil es die BGH-Rechtsprechung zur Inkongruenz einer Zahlung des Insolvenzschuldners unter dem Druck der Zwangsvollstreckung für verfassungswidrig hält, gleichwohl aber die Berufung nicht zulässt, schließt den Insolvenzverwalter von dem verfassungsrechtlich gebotenen Zugang zum Rechtsweg aus und ist mit dem Gebot wirkungsvollen Rechtsschutzes nicht zu vereinbaren.

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