ZVI 2014, 439
Insolvenzplan für Strafgefangene
Möglichkeit einer Restschuldbefreiung bei Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
Seit dem 1.7.2014 besteht auch im Verbraucherinsolvenzverfahren die Möglichkeit, das Insolvenzplanverfahren durchzuführen. Für den Schuldner im IK-Verfahren bietet dieses Sanierungsinstrument nicht nur die Möglichkeit, das Insolvenzverfahren vorzeitig zu beenden, sondern auch die Chance, sich von Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung zu befreien. Diese Forderungen, sofern sie von den Gläubigern im Insolvenzverfahren entsprechend angemeldet werden, würden nach Beendigung des Restschuldbefreiungsverfahrens nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden. Die Gläubiger dieser Forderungen könnten anschließend wieder gegen den Schuldner vollstreckungsrechtlich vorgehen.
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- Dipl. Kfm., Berliner Stadtmission Soziale Dienste gGmbH, Schuldner- und Insolvenzberatung für den Berliner Justizvollzug
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