ZVI 2013, 483

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2013Rechtsprechungzum Umfang der Masse/MassegenerierungInsO § 131 Abs. 1, § 143 Abs. 1; BGB §§ 611, 612Keine Inkongruenz bei Drittzahlungen mit „verkehrsüblicher Abweichung“InsO§ 131InsO§ 143BGB§ 611BGB§ 612LAG Hannover, Urt. v. 27.05.2013 – 10 Sa 1042/12 (nicht rechtskräftig; ArbG Hannover)LAG HannoverUrt.27.5.201310 Sa 1042/12nicht rechtskräftigArbG Hannover

Leitsätze des Gerichts:

1. Grundsätzlich kann die Inkongruenz dadurch begründet werden, dass die Befriedigung aus dem Vermögen eines Dritten erfolgt.
2. Die Anfechtbarkeit wegen einer nicht in der Art zu beanspruchenden Befriedigung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Abweichung nur geringfügig oder verkehrsüblich ist.
3. Die Prüfung ist insbesondere daran auszurichten, ob die tatsächliche Deckung im Hinblick auf die Gläubigerbefriedigung als gleichwertig mit der geschuldeten anzusehen ist.

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