ZVI 2012, 456

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 133 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 1, 2Vorsatzanfechtung von mehrere Monate nach Insolvenzantragstellung des Gläubigers erfolgten Zahlungen des Schuldners und darauf folgender AntragsrücknahmeInsO§ 133InsO§ 17BGH, Urt. v. 25.10.2012 – IX ZR 117/11 (OLG Frankfurt/M.)BGHUrt.25.10.2012IX ZR 117/11OLG Frankfurt/M.

Leitsätze des Gerichts:

1. Erlangt ein Gläubiger mehrere Monate nach einem von ihm gegen den Schuldner gestellten Insolvenzantrag durch diesen Befriedigung seiner Forderung und nimmt er anschließend den Antrag zurück, kann die Vorsatzanfechtung unter dem Gesichtspunkt einer inkongruenten Deckung durchgreifen.
2. Von einer Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit kann nicht ausgegangen werden, wenn sich der Schuldner durch die Befriedigung seiner gegenwärtigen Gläubiger der Mittel entäußert, die er zur Begleichung seiner künftigen, alsbald fällig werdenden Verbindlichkeiten benötigt.

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