ZVI 2012, 451

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2012RechtsprechungSchuldenbereinigung und InsolvenzeröffnungsverfahrenInsO §§ 305, 289Zur erneuten Antragstellung durch den SchuldnerInsO§ 305InsO§ 289LG Frankenthal (Pfalz), Beschl. v. 12.11.2012 – 1 T 139/12 (rechtskräftig; AG Ludwigshafen am Rhein)LG Frankenthal (Pfalz)Beschl.12.11.20121 T 139/12rechtskräftigAG Ludwigshafen am Rhein

Leitsatz der Redaktion:

Die Regelung des § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO stellt keine Notfrist in dem Sinne dar, dass eine erneute Antragstellung durch die Schuldnerin ausgeschlossen wäre. Die Schuldnerin darf nicht durch die Annahme einer Sperrfrist sanktioniert werden.

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