ZVI 2011, 472

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungVertragsrechtBGB § 280; InsO §§ 13, 304Zur Schadensersatzpflicht eines Beraters wegen der Empfehlung eines RegelinsolvenzverfahrensBGB§ 280InsO§ 13InsO§ 304OLG Naumburg, Urt. v. 11.08.2011 – 1 U 74/07 (nicht rechtskräftig; BGH ZVI 2011, 224)OLG NaumburgUrt.11.8.20111 U 74/07nicht rechtskräftigBGHZVI 2011, 224

Leitsatz des Gerichts:

Wird ein Berater auf Schadensersatz in Anspruch genommen, weil er unnötig zu einem Insolvenzantrag geraten haben soll, so trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine Schuldenbereinigung außerhalb des Insolvenzverfahrens möglich gewesen wäre. Das bedeutet, entweder darzulegen und ggf. zu beweisen, dass und wie es möglich gewesen wäre, alle Gläubiger zu befriedigen, oder dass die Gläubiger eine bestimmte Quote akzeptiert hätten unter Verzicht auf die Verwertung bestimmter Vermögenswerte, deren Verlust durch das Insolvenzverfahren der Kläger beklagt.

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