ZVI 2011, 466

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungWohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO §§ 295, 300Zu den Voraussetzungen für eine Versagung der RestschuldbefreiungInsO§ 295InsO§ 300AG Göttingen, Beschl. v. 02.09.2011 – 74 IN 107/09 (rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.2.9.201174 IN 107/09rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Das fiktive Vergleichseinkommen gem. § 295 Abs. 2 InsO muss ein selbstständig tätiger Schuldner erst zum Ende der Wohlverhaltensperiode an den Treuhänder zahlen.
2. Versagungsanträge gem. § 295 Abs. 2 InsO können erfolgreich erst zum Abschluss des Verfahrens im Rahmen des § 300 InsO gestellt werden.
3. Ein Auskunftsanspruch gem. § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO über die Einnahmen aus der Selbstständigkeit besteht nicht.

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