ZVI 2011, 455

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2011RechtsprechungEröffnetes InsolvenzverfahrenInsO § 129 Abs. 1, § 133 Abs. 1Anfechtbarkeit einer Pfändung in die offene Kreditlinie des Insolvenzschuldners mit Abruf der KreditmittelInsO§ 129InsO§ 133BGH, Urt. v. 09.06.2011 – IX ZR 179/08 (OLG Rostock)BGHUrt.9.6.2011IX ZR 179/08OLG Rostock

Leitsatz des Gerichts:

Pfändet der Gläubiger in eine dem Schuldner eröffnete Kreditlinie, so entsteht ein Pfandrecht erst mit dem Abruf der Kreditmittel als Rechtshandlung des Schuldners (Fortführung von BGH ZIP 2008, 131).

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