ZVI 2010, 481

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010Rechtsprechungzum eröffneten InsolvenzverfahrenZPO §§ 765a, 850kP-Konto: Anwendbarkeit des § 765a ZPO bei Arbeitseinkommen im Rahmen der sog. MonatsanfangsproblematikZPO§ 765aZPO§ 850kAG Esslingen, Beschl. v. 11.11.2010 – 1 M 4601/10 (rechtskräftig)AG EsslingenBeschl.11.11.20101 M 4601/10rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Dem Schuldner, der ein Pfändungsschutzkonto führt, kann auf Antrag Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO gewährt werden, wenn der vom Gesetz beabsichtigte automatische Pfändungsschutz für dieses Konto wegen der Zahlung von Arbeitseinkommen am Ende des Vormonats nicht greift und er im laufenden Monat keine andere Möglichkeit hat, zur Bestreitung seines Unterhalts auf das Arbeitseinkommen zuzugreifen.

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