ZVI 2010, 474

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010Rechtsprechungzum eröffneten InsolvenzverfahrenInsO § 302 Nr. 1Zins- und Kostenerstattungsansprüche unterliegen regelmäßig nicht der insolvenzrechtlichen Privilegierung für Verbindlichkeiten aus DeliktInsO§ 302OLG Saarbrücken, Urt. v. 27.07.2010 – 4 U 531/09 -152- (rechtskräftig; LG Saarbrücken)OLG SaarbrückenUrt.27.7.20104 U 531/09 -152-rechtskräftigLG Saarbrücken

Leitsätze des Gerichts:

1. Zins- und Kostenerstattungsansprüche stellen nur dann i.S.d. § 302 Nr. 1 InsO „Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung“ dar, wenn sich der Vorsatz des Schuldners zugleich auf die Herbeiführung dieser weiteren Schadensfolgen erstreckt.
2. Bei der Kostenentscheidung gereicht es dem Kläger nicht stets zum Nachteil, wenn er sein Rechtsschutzziel durch Erhebung einer selbstständigen Klage verfolgt, obwohl ihm der Weg offen gestanden hätte, in einem bereits anhängigen Klageverfahren den Weg der objektiven Klagehäufung zu beschreiten.

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