ZVI 2010, 469

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010Rechtsprechungzum eröffneten InsolvenzverfahrenInsO §§ 9, 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2, § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; BGB § 816 Abs. 2Keine Vermutung der Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Eröffnungsantrag allein aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung von SicherungsmaßnahmenInsO§ 9InsO§ 21InsO§ 130BGB§ 816BGH, Urt. v. 07.10.2010 – IX ZR 209/09 (OLG Köln)BGHUrt.7.10.2010IX ZR 209/09OLG Köln

Leitsätze des Gerichts:

1. Der Insolvenzverwalter kann sich keinen Anspruch auf Wertersatz wegen ungerechtfertigter Bereicherung verschaffen, indem er nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur eine Buchposition des Gläubigers, nicht aber dessen Lastschrifteinzug selbst genehmigt.
2. Allein aus der öffentlichen Bekanntmachung der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ergibt sich nicht die Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Eröffnungsantrag gegen den Schuldner.

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