ZVI 2010, 467

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2010Rechtsprechungzum eröffneten InsolvenzverfahrenInsO § 153 Abs. 2Pflicht des Insolvenzschuldners zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensübersicht auch bei UnstimmigkeitenZVI 2010, 468InsO§ 153BGH, Beschl. v. 21.10.2010 – IX ZB 24/10 (LG Göttingen)BGHBeschl.21.10.2010IX ZB 24/10LG Göttingen

Leitsatz des Gerichts:

Der Schuldner kann die eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit des von dem Insolvenzverwalter gefertigten Vermögensverzeichnisses nicht unter Berufung auf Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten verweigern.

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