ZVI 2009, 512

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1619-3741Zeitschrift für Verbraucher- und Privat-InsolvenzrechtZVI2009Rechtsprechungzur Wohlverhaltensperiode und RestschuldbefreiungInsO § 296 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 850dZur Befriedigung von Unterhaltsforderungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sindInsO§ 296ZPO§ 850dAG Göttingen, Beschl. v. 29.09.2009 – 74 IN 410/02 (rechtskräftig)AG GöttingenBeschl.29.9.200974 IN 410/02rechtskräftig

Leitsätze des Gerichts:

1. Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Unterhaltsforderungen sind nur aus der Insolvenzmasse oder dem an den Treuhänder gem. § 287 Abs. 2 InsO abgetretenen Betrag zu befriedigen.
2. Die gesteigerte Unterhaltspflicht gem. § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO gilt nur für nach Insolvenzeröffnung entstandene Unterhaltsforderungen. Ob der Schuldner dieser Verpflichtung nachkommt, ist für die Erteilung oder Versagung einer Restschuldbefreiung ohne Bedeutung.

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